Gericht beschäftigt sich mit ungewöhnlichem Kündigungsgrund
Am heutigen Freitag muss sich das Landesarbeitsgericht in Hamm mit einem wirklich sehr ungewöhnlichen Kündigungsgrund beschäftigen. Ein 51-jähriger Mann hatte sich in einem Verfahren dagegen gewehrt, dass er aufgrund des Verfassens eines "Büroromans" entlassen wurde. Der Kläger schrieb das Buch mit dem Titel "Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht" und hatte sich im Buch, nach Ansicht des Arbeitgebers in beleidigender, ausländerfeindlicher und sexistischer Weise über seine Kollegen geäußert. Im Oktober letzten Jahres hatte man daher dem Mann, der auch Mitglied des Betriebsrates war, gekündigt. In seiner Klage beruft sich der Beschäftigte auf die Freiheit der Kunst. In einer ersten Instanz bekam er auch schon vor dem Arbeitsgericht Herford Recht. Das Unternehmen - ein Küchenhersteller im niedersächsischen Löhne - jedoch legte Berufung ein, sodass sich nun die Richter in Hamm mit dem Fall beschäftigen müssen.
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Zahlen & Fakten:
Stadtname:
Arnsberg
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk:
Arnsberg
Landkreis:
Hochsauerlandkreis
Höhe:
200 m ü. NN
Fläche:
193,48 km²
Einwohner:
74.805
Autokennzeichen:
HSK
Vorwahl:
0293102932 Neheim-Hüsten02935 Wennigloh02937 Oeventrop
Gemeinde-
schlüssel:
05 9 58 004